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   BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22   

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https://dejure.org/2023,5311
BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22 (https://dejure.org/2023,5311)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22 (https://dejure.org/2023,5311)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 (https://dejure.org/2023,5311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des Sorgerechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entzug des Sorgerechts wegen Gewaltvorwürfen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua mangels hinreichender Substantiierung, wegen prozessualer Überholung sowie mangels Beschwer

  • Wolters Kluwer

    Begründen der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Möglichkeit der Verletzung des Elternrechts durch den vorläufigen Entzug des Sorgerechts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entzug des Sorgerechts wegen Gewaltvorwürfen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua mangels hinreichender Substantiierung, wegen prozessualer Überholung sowie mangels Beschwer

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1666; GG Art. 6
    Elterliche Sorge; Entzug des Sorgerechts wegen Gewaltvorwürfen; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; keine hinreichende Substantiierung; prozessualer Überholung; ausreichende Beschwer.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BGB § 1666
    Begründen der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Möglichkeit der Verletzung des Elternrechts durch den vorläufigen Entzug des Sorgerechts

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entzug des Sorgerechts wegen Gewaltvorwürfen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua mangels hinreichender Substantiierung, wegen prozessualer Überholung sowie mangels Beschwer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsverfassungsbeschwerden - und das Rechtsschutzbedürfnis

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Gewaltvorwurf

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrecht - Sorgerechtsentzug bei Gewaltvorwurf

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Obwohl der Beschluss des Oberlandesgerichts in der Anwendung des Fachrechts nicht ohne Bedenken ist, liegt eine Verletzung des Elternrechts der Beschwerdeführerin dadurch nicht derart auf der Hand, dass auf die weitere Substantiierung verzichtet werden könnte (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 - Rn. 11 m.w.N.).

    Das genügt hier der Anforderung, bei dem Entzug des Sorgerechts auf der Grundlage von § 1666 BGB grundsätzlich die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 13 m.w.N.), noch.

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Das gilt selbst dann, wenn der Beschluss des Oberlandesgerichts trotz des Einverständnisses des Vaters wegen der tatsächlichen Trennung der Töchter von beiden Elternteilen an den strengen, aus Art. 6 Abs. 3 GG folgenden verfassungsrechtlichen Maßstäben zu messen wäre (dazu vgl. BVerfGE 136, 382 ), was offen bleiben kann.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    a) Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch der jener Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Eine Verfassungsbeschwerde kann daher nicht lediglich darauf gestützt werden, dass ein Gericht in den Gründen seiner Entscheidung eine Rechtsauffassung vertreten hat, die der Beschwerdeführer für grundrechtswidrig erachtet (vgl. BVerfGE 140, 42 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    a) Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch der jener Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ; stRspr).
  • OLG Schleswig, 31.05.2019 - 13 UF 13/19

    Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an die

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Sollte sich das Familiengericht mit seinem Hinweis, der Vater habe ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, auf § 38 Abs. 4 Nr. 2 FamFG gestützt haben, bestehen erhebliche Zweifel, ob die Vorschrift das Absehen von einer Begründung gestattete (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 31. Mai 2019 - 13 UF 13/19 - Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Beide sind durch die Sachentscheidungen des Oberlandesgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 35 und vom 15. November 2022 - 1 BvR 1667/22 -, Rn. 12; stRspr).
  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22
    Beide sind durch die Sachentscheidungen des Oberlandesgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 35 und vom 15. November 2022 - 1 BvR 1667/22 -, Rn. 12; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Eine Verletzung des Elternrechts des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG durch eine unzureichende Verfahrensgestaltung insoweit liegt dennoch nicht derart auf der Hand, dass auf die Einhaltung der Darlegungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG verzichtet werden könnte (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstem Senats vom 10.Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22

    Ablehnung von Anträgen auf Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach

    Zum anderen war die genannte Entscheidung des Familiengerichts bereits bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch den am 2. Juni 2022 ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts mit der auf einer vollumfänglichen eigenen Sachentscheidung beruhenden Zurückweisung der Beschwerde prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2023 - 1 BvR 619/23 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, bedarf es außer der Vorlage der angegriffenen Entscheidungen auch der jener Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der erhobenen Rügen nicht beurteilen lässt; zumindest muss der wesentliche Inhalt wiedergegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 10; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

    Der Beschluss ist durch die vollumfängliche Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts prozessual überholt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 7 m.w.N.).
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